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Vaccine

Praxis Strandallee

Ihr Wohlbefinden im Fokus

Elektronische Patientenakte ePA

Dr. G. Kallien

1. Nov. 2024

"E-Patientenakte für alle" - was das für Versicherte heißt

Die Krankenkassen verschicken zurzeit Infobriefe zur elektronischen Patientenakte, die bald in der Breite starten soll. Das Ziel: alle Gesundheitsdaten auf einen Blick.

Arztbriefe und Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Zahnarztbehandlungen oder auch, wann die letzte Tetanus-Impfung war: Demnächst wird für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. In der können nach und nach solche Daten hinterlegt werden.


Wo wird diese Akte angelegt und was wird darin gespeichert?

Die Akte und die darin enthaltenen Dokumente und Daten werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.

Über die Modalitäten für eine sichere Registrierung informieren die Krankenkassen. In der Regel erfolgt der erstmalige Login mit einer elektronischen Gesundheitskarte plus individueller PIN über ein Postident-Verfahren oder mit Ausweisdokument bei der Krankenkasse vor Ort.


Über eine kostenlose Smartphone-App der jeweiligen Krankenkasse können Versicherte darüber selbst Dokumente in der Akte ablegen, zum Beispiel Befunde oder alte Labor-Ergebnisse einscannen und hochladen. Auch selbst geführte Tagebücher mit Blutdruckmessungen können angelegt werden.

Hier finden Sie einen Überblick der Apps verschiedener Krankenkassen.


Beim Facharztbesuch befüllen die Fachärzte die Akte mit Befunden zu Ihren jeweiligen aktuellen Behandlungen. Bei Krankenhausentlassungen wird der Entlassungsbrief am Entlassungstag in die ePA hochgeladen.

Außerdem laden die Krankenkassen Daten in die Akte hoch, auf Wunsch des Patienten auch vorgelegte Altbefunde.


Wie erfolgt der Zugang zur ePA ?

Die Gesundheitskarte ist der Türöffner zur elektronischen Patientenakte. Der Behandlungs-kontext wird durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte nachgewiesen. Hierdurch erhält die Praxis automatisch Zugriff auf die ePA-Inhalte für einen Zeitraum von 90 Tagen. Eine zusätzliche Erlaubnis ist nicht erforderlich. Wenn Sie einzelne Ärzte oder Leistungserbringer ausschließen oder einzelne Dokumente verbergen möchten, geht das nur über die App oder über die Ombudsstelle bei der Krankenkasse.


Das heißt, sobald meine Krankenkassenkarte in ein Lesegerät eingesteckt wird, bin ich ein offenes Buch?

Je nach Einstellung in der App. Dort sollen Versicherte selbst festlegen können, welches Dokument für wen sichtbar ist. Das kann zum Beispiel über Vertraulichkeitsstufen laufen: Ein Dokument in der E-Akte wird entweder als freigegeben für alle markiert, die über das Stecken der Chipkarte Zugriff haben, oder es wird nur für bestimmte Ärzte freigegeben oder als gesperrt markiert, sodass nur der Patient selbst es sehen kann. "Sie können jederzeit Inhalte einsehen, einfügen, löschen oder verbergen, Zugriffsrechte erteilen oder beschränken und Widersprüche einlegen", heißt es bei den Verbraucherzentralen.


Die in der ePA gesammelten Daten werden ebenfalls pseudonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Versicherte haben innerhalb der digitalen Akte die Möglichkeit, dieser Option zu widersprechen.

Einmal hochgeladene Dokumente werden ein Leben lang in der ePA gesichert, sofern kein Auftrag zur Löschung erteilt wird.


Müssen die Praxen auch alte Befunde einpflegen ?

Nein. Die Digitalisierung alter Papierbefunde obliegt den Krankenkassen auf Wunsch des Versicherten. Die Aktualisierung kann bis zu zweimal innerhalb von 24 Monaten erfolgen, wobei pro Vorgang bis zu 10 Dokumente digitalisiert werden können. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen !

Versicherte haben hingegen auch die Möglichkeit, ältere Dokumente selbständig über die ePA-App hinzuzufügen.

(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung https://www.kbv.de/html/69298.php)


Sind alle Fachärzte zur Dokumentation in der ePA verpflichtet?

Ja, jeder Facharzt muss seine eigenen Befunde einstellen.


Aber wenn ich doch lieber beim Aktenordner bleibe und eine E-Akte nicht will?

Wer die E-Akte nicht will, muss bei der Krankenkasse aktiv Widerspruch dagegen einlegen, dann wird sie gar nicht erst eingerichtet. Es soll aber auch später möglich sein, eine einmal angelegte Akte wieder löschen zu lassen.

Praxis Dr. med. Götz M. Kallien & Dr. med. Claudia Evers

Strandallee 94 a, 23669 Timmendorfer Strand

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